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Fahrerlaubnisklassen


Klasse B

Kfz bis 3500 Kg auch mit Anhänger, bis acht Sitzplätze außer Fahrersitz, Kombination aus Zugfahrzeug Klasse B und Anhänger, wobei die zulässige Gesamtmasse Anhänger und zulässige Gesamtmasse PKW nicht 3500 Kg überschreiten darf.
Mindestalter 18 Jahre oder 17 Jahre in Begleitung.

 

Gute Gründe für den Führerschein mit 17


Bist Du bereit für das Begleitete Fahren ab 17? Na dann los!
Es gibt gute Gründe, weshalb sich das BF17 für Dich lohnt:

Das Autofahren mit einer Begleitperson ist ein entspannter und sicherer Start in die Fahrpraxis.

Wenn Du mit 16,5 Jahren Deine Fahrausbildung beginnst, hast
Du neben Schule oder Ausbildung genug Zeit für die Fahrstunden und die Prüfungsvorbereitung.

Wenn Du Deine Fahrprüfung kurz vor Deinem 17. Geburtstag ablegst, kollidieren die Prüfungen nicht mit Abi-Lernstress in der Schule.

Im BF17 verbesserst Du Deine Fahrkenntnisse in verschiedenen Situationen: von der Fahrt im Schnee bis zum Starkregen
auf der Autobahn. Durch die Anwesenheit einer Begleitperson kannst Du Dich sicherer fühlen, so fährst Du stressfreier und bist so in schwierigen Situationen auch ruhiger.

Mit Hilfe Deiner Begleitung lernst Du, verschiedene Situationen beim Fahren besser zu bewerten und entsprechend zu reagieren.

Wenn Du Deine Fahrerlaubnis ab 17 hast, kannst Du Dir für Dein Moped oder Mofa den Kartenführerschein ausstellen lassen.

Wenn Du dann ab 18 alleine fährst, ist Dein Unfallrisiko deutlich geringer.

Wenn Du den Führerschein mit 17 machst, endet Deine Probezeit mit 19 Jahren, anstatt mit 20.

Jugendliche, die beim BF17 mitgemacht haben, verursachen später rund 20% weniger Unfälle als diejenigen, die darauf verzichtet haben.

Viele Versicherungen bieten einen reduzierten Tarif für ehemalige Bf17 Teilnehmende an.

Klasse BE

Kombination aus Fahrzeug der Klasse B und Anhänger und Kombinationen, die nicht unter Klasse B fallen.

Klasse B96

Kombination aus Fahrzeug der Klasse B und Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombinationen von mehr als 3500 Kg aber nicht mehr als 4250 Kg.

Klasse A

Krafträder mit und ohne Beiwagen mehr als 50 ccm Hubraum oder mehr als 45 km/h. Mindestalter 24 Jahre bei Direkterwerb (oder nach zwei Jahren wenn man vorher die Klasse A beschränkt hatte)

Klasse A2

Krafträder mit und ohne Beiwagen mehr als 50 ccm Hubraum oder mehr als 45 km/h, allerdings beschränkt auf maximal 35 KW (48 PS) und das Verhältnis Leistung zu Gewicht darf nicht größer sein wie 0,3 KW pro Kg Fahrzeuggewicht.
Mindestalter 18 Jahre.

Klasse A1

Leichtkrafträder bis 125 ccm bis 11 KW Motorleistung, Geschwindigkeit offen, das Verhältnis Leistung zu Gewicht darf nicht größer sein wie 0,1 KW pro Kg Fahrzeuggewicht.
Mindestalter 16 Jahre

Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds/Mokicks) und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cc bis 45 km/h.
Mindestalter 15 Jahre